Tue 12 May 2009 |
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Sie werden automatisch im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes eingetragen und erhalten in dieser Woche eine Wahlbenachrichtigung. Falls dies ausnahmsweise nicht der Fall sei, empfiehlt die Landeswahlleiterin, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit dem örtlichen Wahlamt in Verbindung zu setzen. Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmi.bund.de/cln_144/DE/Themen/PolitikGesellschaft/WahlParteienrecht/Merkblatt/merkblatt_node.html. Auch die nordrhein-westfälischen Wahlämter halten die Vordrucke bereit. Unionsbürgerinnen und -bürger, die 2004 in Deutschland gewählt haben und nun von Nordrhein-Westfalen aus in ihrem Herkunftsland wählen möchten, müssen bis zum 17. Mai 2009 beim Wahlamt einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen. Informationen zur Wahl im Herkunftsmitgliedstaat geben die jeweiligen Auslandsvertretungen. Zu den EU -Mitgliedstaaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Aktuelle und umfangreiche Informationen zur Europawahl 2009 in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.im.nrw.de/europawahl2009. |
| Last Updated on Tuesday, 12 May 2009 06:04 |
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