EZB & EBRD
Neue EU-Vorschriften für außer-vertragliche Schuldverhältnisse PDF Drucken E-Mail
BrüsselNews
Geschrieben von: Michael Seidler   
Donnerstag, den 22. Januar 2009 um 09:06 Uhr
Rom II-Verordnung tritt in Kraft
Rom II-Verordnung tritt in Kraft

Die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) gilt seit dem 11.1.2009 in allen EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark.

Die Rom II-Verordnung ersetzt die in den einzelnen Mitgliedstaaten bisher unterschiedlichen Regelungen über das anwendbare außervertragliche Schuldrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Sie schafft damit einheitliche Vorschriften in Europa für Schuldverhältnisse aus unerlaubter Handlung und aus anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen (insb. ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag). Anwendung findet sie beispielsweise bei Wettbewerbsverstößen, Produkthaftungsfällen, Verletzungen des geistigen Eigentums, Umweltschäden oder Verkehrsunfällen. Für Wettbewerbsverstöße sieht die neue Verordnung z. B. den Grundsatz der Anwen­dung eines einzigen Rechts vor und beschränkt so die Gefahr des „Forum-hoppings“, d.h. die Möglichkeit, den Ort der Klage frei zu wählen. Sie ersetzt die bisherigen deutschen Kollisionsregelungen für außervertragliche Schuldverhältnisse, die im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt waren.

Die Rom II-Verordnung tritt neben einer Reihe von Regeln, die das internationale Privatrecht europaweit vereinheitlichen. So hatte die EU 2001 bereits mit der Brüssel I-VO die Vollstreckung und Gerichtsbarkeit geregelt. Die Verordnung (EG) 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) gilt ab dem 17.12.2009.

(Cl)

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 22. Januar 2009 um 09:08 Uhr
 
Erfolgsstory Euro PDF Drucken E-Mail
BrüsselNews
Geschrieben von: Sr -dihk Brüssel   
Donnerstag, den 22. Januar 2009 um 08:39 Uhr

Erfolgsstory Euro
Erfolgsstory Euro
Vor zehn Jahren feilschten die EU-Staats- und Regierungschefs um eine einheitliche Währung: Vom 2. auf den 3. Mai 1998 kam dann der Euro zur Welt, zumindest als Beschluss. Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung an den Finanzmärkten eingeführt – es dauerte dann noch drei Jahre, bis aus der Buchwährung eine harte Währung wurde. 12 Länder verzichteten auf Francs, D-Mark, Pfund, Drachmen, Lira, Schilling oder Gulden: Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland führten den Euro ein. Anfang 2007 folgte Slowenien, Anfang 2008 Zypern und Malta. Der Euro ist allerdings nicht die Währung aller EU-Mitgliedstaaten: Dänemark und Großbritannien, haben damals eine Ausnahmeklausel durchgesetzt, die sie von der Teilnahme befreit. Schweden lehnte 2003 den Beitritt zur Eurozone mit einer Volksabstimmung ab. Ein neues Referendum ist für frühstens 2013 geplant.

Die Einführung des Euro war einer der zentralen Schritte in der europäischen Integration und zählt zu den größten Erfolgen der EU: Mittlerweile nutzen 329 Millionen EU-Bürger die einheitliche Währung und profitieren von den damit verbundenen Vorteilen, die durch die Übernahme des Euro durch weitere EU-Länder noch verstärkt werden. Abgesehen davon, dass eine gemeinsame Währung das Reisen erleichtert, ist sie wirtschaftlich und politisch äußerst sinnvoll.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 22. Januar 2009 um 08:47 Uhr
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Euro-Länder lehnen Senkung von Mehrwertsteuer ab PDF Drucken E-Mail
BrüsselNews
Geschrieben von: Michael Seidler   
Dienstag, den 02. Dezember 2008 um 11:30 Uhr
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Jean-Claude Junker
Im Kampf gegen die Wirtschaftskrise lehnen die 15 Länder mit der Euro-Währung Mehrwertsteuersenkungen ab. Das sagte der Vorsitzende der Euro-Finanzminister, der luxemburgische Premier und Ressortchef Jean-Claude Juncker, am Montagabend nach mehrstündigen Beratungen in Brüssel. Die Euro-Länder folgen damit nicht dem Beispiel Grossbritanniens, das zur Ankurbelung der Konjunktur die Mehrwertsteuer zeitlich begrenzt heruntersetzt.

Juncker sagte, es sei unsicher, ob sich eine solche Steuersenkung tatsächlich auf den Verbrauch auswirke. Auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat schwere Vorbehalte gegen befristete Mehrwertsteuersenkungen.

Das riesige Konjunkturprogramm der EU-Kommission von 200 Milliarden Euro wurde von der Ministerrunde allgemein positiv aufgenommen. "Wir sind mit der Grundrichtung der Kommission einverstanden", sagte Juncker. EU-Währungskommissar Joaquín Almunia hob die beiden Pakete Deutschlands, die laut Steinbrück zusammen einen Umfang von 31 Milliarden Euro haben, als begrüssenswert hervor. Laut Steinbrück soll nun erstmal abgewartet werden, wie die Massnahmen wirken. Almunia machte deutlich, dass es von europäischer Seite keinen Einspruch dagegen gibt.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. Dezember 2008 um 11:32 Uhr
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Brüssel genehmigt deutsches Rettungspaket PDF Drucken E-Mail
BrüsselNews
Geschrieben von: Michael Seidler   
Dienstag, den 11. November 2008 um 10:28 Uhr
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Deutsches Rettungspaket genehmigt
Die Europäische Kommission hat das Finanzmarktstabilisierungsgesetz der Bundesregierung genehmigt. Damit steht der konkreten Anwendung nichts mehr im Weg. Maßnahmen zur Stabilisierung von Banken und anderer Finanzinstitute können nun umgesetzt
  werden. Die Bundesregierung begrüßte ausdrücklich die zügige Bearbeitung und Genehmigung der Kommission.
 
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: "Dank der umfassenden und fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Kommission ist gewährleistet, dass das deutsche Rettungspaket ein effizientes Instrument zur Stärkung des Vertrauens in den Markt ist und zugleich Missbräuchen vorbeugt. Ich hoffe, dass andere Mitgliedstaaten diesem Beispiel bald folgen werden."
 
Inzwischen hat die EU-Kommission vergleichbare Regelungen anderer EU-Ländern genehmigt wie für Frankreich, Portugal und Schweden.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. November 2008 um 22:29 Uhr
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